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Telefonische Rechtsberatungen

Welche Rechte haben Sie?


Rechtsrat ist i.d.R. mit hohen Kosten1 verbunden. Folgefragen, die eine erneute Beratung auslösen, werden deutlich teurer. Aus Kostengründen wird deshalb häufig auf eine Rechtsberatung und damit Kenntnis sowie Durchsetzung der eigenen Rechte verzichtet.


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Weitergehende Bearbeitungen (z.B. Vertretung vor Gericht) können bei Bedarf individuell mit dem Anwalt vereinbart werden3



  1. Allein eine Erstberatung nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beträgt i.d.R. 190 € plus MwSt., also 226,10 €. Sollte eine Folgeberatung für später aufkommende Fragen erforderlich sein, wird es noch einmal deutlich teurer. Allein die Kosten einer Erstberatung decken damit bereits über 4 Jahre Beratungsflat!
  2. Beitrag wird für die Dauer einer ungekündigten Mitgliedschaft nicht erhöht !!!
  3. Bei Bedarf einfach den beratenden Anwalt nach Möglichkeiten und Kosten fragen (siehe folgenden Hinweis).