Häufige Fragen
Anwaltshotline Beratungsflat
- Wie funktioniert Beratungsflat?
- Welche Kosten entstehen mir für die telefonische Rechtsberatung?
- Ist eine normale Beratung bei einem Anwalt nicht ähnlich teuer?
- Kann ich zu jedem Rechtsgebiet Telefonberatung erhalten?
- Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?
- Wie schnell kann die telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden?
- Wie gut sind telefonische Rechtsberatungen von Beratungsflat?
- Warum sind Anrufe nicht rund um die Uhr gestattet?
- Ist eine Rechtsschutzversicherung nicht vergleichbar teuer?
- Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!
- Ich möchte keinen Streit!
- Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner anrufen? Oder weitere Personen, z.B. Kinder?
- Kann ich die Telefonberatung auch als Selbstständiger bzw. Vermieter nutzen?
- Ist auch eine weitergehende Bearbeitung möglich?
- Wie werde ich Mitglied?
- Kann ich Beratungsflat ausprobieren?
- Was ist 'Die wachsende Beitragsgarantie'?
- Welche Telefongebühren fallen an?
- Kann ich statt Lastschrift auch Überweisen?
- Sie haben noch weitere Fragen?
1.) Wie funktioniert Beratungsflat?
Telefonische Rechtsberatungen erhalten Sie werktags, montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr.
Sooft Sie eine Rechtsberatung zu deutschem Recht benötigen, rufen Sie einfach Ihre Rechtsanwaltskanzlei an, dessen Nummer Sie zur Anmeldung erhalten haben. Sie können die Telefonnummer auch jederzeit in Ihrem Login-Bereich nachsehen. Nach Nennung Ihres Names, Ihrer Mitgliedsnummer und der Art Ihrer rechtlichen Frage erhalten Sie eine telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Wenn einmal kein passender Anwalt zur Verfügung steht, wird ein Rückruf vereinbart.
Da wir mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien zusammenarbeiten, können Sie, sollte einmal eine weitergehende Tätigkeit durch den beratenden Anwalt erforderlich werden, diesen einfach auf entsprechende Möglichkeiten und Kosten ansprechen, denn schließlich ist dieser dann bereits mit Ihrem Fall vertraut.
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2.) Welche Kosten entstehen mir für die telefonische Rechtsberatung?
Nur 54,90 € Jahresbeitrag (für Selbstständige bzw. Vermieter siehe hier) und ggf. Telefongebühren. Sie erhalten eine normale Festnetznummer der zuständigen Kanzlei, z.B. 030/xxxxxxxx (d.h. bei vorhandener Telefonflatrate für das deutsche Festnetz: kostenlos!). Weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Faire und transparente Kosten sind unser Ziel.
Da wir fest von unserem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis überzeugt sind, geben wir Ihnen eine Tiefpreisgarantie! Wenn Sie beliebig häufige telefonische Rechtsberatungen bei einem anderen offenen Anbieter günstiger bekommen sollten, erhalten Sie einen entsprechenden Nachlass auf Ihren Beitrag. Die Tiefpreisgarantie ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, sondern Sie können sich jederzeit auf ein günstigeres Angebot berufen.
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3.) Ist eine normale Beratung bei einem Anwalt nicht ähnlich teuer?
Nein, eine Erstberatung kostet i.d.R. 226,10 €, d.h. 190 € plus MwSt. nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sollte eine Folgeberatung für später aufkommende Fragen erforderlich sein, wird es noch einmal deutlich teurer. Bei Beratungsflat sind Folgefragen mit dem gleichen Anwalt bereits enthalten und das bequem am Telefon ohne Anfahrt zur Kanzlei.
Also, allein die Kosten einer Erstberatung ohne Folgefragen reichen bereits für mehr als 4 Jahre Beratungsflat.
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4.) Kann ich zu jedem Rechtsgebiet Telefonberatung erhalten?
Sie können zu allen Gebieten des deutschen Rechts telefonische Rechtsberatungen durch Rechtsanwälte etablierter Kanzleien erhalten, z.B. Mietrecht/Wohneigentumsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsrecht usw.
Wichtig ist, die entsprechende Mitgliedschaft für Nichtselbstständige, Selbstständige oder Vermieter zu vereinbaren.
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5.) Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?
Sooft Sie eine Rechtsberatung benötigen, denn wir möchten Ihnen durch die telefonische Rechtsberatung bestmögliche Rechtssicherheit bieten. Es ist natürlich kein Versicherungsfall erforderlich und auch zum selben Fall können Sie erneut anrufen, denn viele weitere Fragen ergeben sich auch erst nach einer ersten Beratung. Sie rufen immer die selbe Kanzlei an.
Bei ähnlich klingenden Angeboten lohnt ein Vergleich der Leistung: Häufig ist die Anzahl der Anrufe z.B. auf nur zwei pro Jahr beschränkt oder es sind nur Erstberatungen, Rechtserstberatungen bzw. eine erste Rechtsauskunft gestattet, d.h. Sie dürfen zu einem Fall kein zweites Mal anrufen. Bei Beratungsflat gibt es diese Beschränkungen nicht.
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6.) Wie schnell kann die telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden?
Direkt nach der Online-Anmeldung (Nichtselbstständige, Selbstständige, Vermieter) wird der Beitrag per Lastschrift einzogen. Ihr Konto muss natürlich entsprechend gedeckt sein, sonst entstehen Bank-/Bearbeitungsgebühren i.H.v. 10 Euro. Nach Geldeingang, i.d.R. am nächsten Bankarbeitstag erfolgt die Freischaltung für die telefonische Rechtsberatung, so dass diese in Anspruch genommen werden kann.
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7.) Wie gut sind telefonische Rechtsberatungen von Beratungsflat?
Sehr gute Rechtsberatungen sind für Beratungsflat natürlich entscheidend! Wir sind deshalb kontinuierlich bemüht, den hohen Qualitätsanforderungen unserer Mitglieder gerecht zu werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, bitten wir alle Mitglieder nach jeder durchgeführten Rechtsberatung um eine Beurteilung nach Schulnoten ggf. mit Begründung in sechs Kategorien. Die Ergebnisse in diesen Kategorien Erreichbarkeit, Freundlichkeit, Kompetenz des Anwalts, Verständlichkeit, Verwertbarkeit der Antworten und Gesamtbeurteilung vermitteln einen sehr guten Überblick über die erbrachten Leistungen der Rechtsanwälte.
Die Ergebnisse sind hier vermerkt.
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8.) Warum sind Anrufe nicht rund um die Uhr gestattet?
Beratungsflat arbeitet aus Qualitätsgründen nur mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen und nimmt dafür die Einschränkung in Kauf, nicht nachts oder am Wochenende erreichbar zu sein.
ABER, gibt es für Sie überhaupt relevante Fälle, die keinen Aufschub dulden und sofort geklärt werden müssen? Häufig wird mit der Antwort klar, dass es vorteilhafter ist, sich während "normaler" Zeiten von einem "ausgeschlafenen" Rechtsanwalt einer etablierten Kanzlei beraten zu lassen, als unbedingt gleich nachts jemanden erreichen zu müssen.
Die Beratungszeiten sind werktags, montags bis freitags von 9 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18 Uhr.
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9.) Ist eine Rechtsschutzversicherung nicht vergleichbar teuer?
Nein, Rechtsschutzversicherungen bewegen sich in ganz anderen Preisregionen. Für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen sind bei einer Selbstbeteiligung von 150 € für günstigste Rechtsschutzversicherungen, die dann auch häufig mehr Ausschlüsse haben, schon über 300 € pro Jahr fällig (siehe Rechtsschutzvergleich). Bei geringeren Beiträgen ist i.d.R. die Selbstbeteiligung höher oder die Selbstbeteiligung variiert nach Schadenverlauf bzw. eingeschränkter Wahl von Anwälten oder es ist z.B. nur der Verkehrsbereich versichert. Ganz ohne Selbstbeteiligung kosten die vier Lebensbereiche mindestens 500 bis 600 € pro Jahr (siehe Rechtsschutzvergleich). Eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung tritt allerdings auch nicht für bereits eingetretene Fälle ein.
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10.) Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!
Wunderbar! Beratungsflat ist keine Versicherung. Eine Rechtsschutzversicherung stellt mit der Erstattung von Anwalts-, Gerichts- und weiteren Kosten aber eine gute Ergänzung dar. Rechtsschutzversicherungen haben evtl. auch eigene telefonische Beratungen, aber vielleicht wollen Sie auch nicht denjenigen befragen, der die Kosten einer evtl. weitergehenden Tätigkeit zu tragen hat. Bei einem zweiten Anruf landet man auch nicht beim gleichen Anwalt. Außerdem kann es sinnvoll sein, bei seiner Rechtsschutzversicherung nicht durch mehrere Fälle "aufzufallen", denn häufig besteht nach mindestens 2 Schäden in einem Jahr bereits ein Kündigungsrecht des Versicherers. Auch mit einem neuen Rechtsschutzversicherer wird es dann schwierig.
Bei Bedarf, d.h. wenn Sie bei Beratungsflat eine weitergehende Bearbeitung (z.B. Schriftverkehr mit der Gegenseite oder eine Vertretung vor Gericht) benötigen, sprechen Sie den beratenden Rechtsanwalt einfach während der telefonischen Rechtsberatung darauf an. Der Anwalt würde dann i.d.R. auch die Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen.
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11.) Ich möchte keinen Streit!
Das ist auch gut so und trifft wohl auf die meisten Menschen zu. Aber wie wusste schon Friedrich Schiller: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Wobei „Nachbar“ hier durchaus auch eine andere Person, Firma, Behörde oder ähnliches sein kann. Hier hilft Ihnen Beratungsflat!
Haben Sie schon einmal aus Kostengründen oder Bequemlichkeit darauf verzichtet, Ihre Rechte zu kennen?
Vielleicht gehören Sie auch zu jenen ca. 57%[1] der Bevölkerung, die keine Rechtsschutzversicherung haben und auch nicht brauchen. Sie sollten aber trotzdem die Chance haben, zu erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich wehren können, ohne teure Anwaltsgebühren und bequem am Telefon durch unsere Rechtsanwälte etablierter Kanzleien.
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12.) Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner anrufen? Oder weitere Personen, z.B. Kinder?
Ja, auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann sich ohne Zusatzbeitrag durch einen Rechtsanwalt am Telefon beraten lassen, wenn Ihr Partner zur selben Anschrift gemeldet ist und bei uns während der Registrierung entsprechend vermerkt wird. Änderungen können später einfach online im Mitgliederbereich vorgenommen werden. Natürlich gilt dieses auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Nein, weitere Personen, wie Kinder, Großeltern usw. können nicht mit der gleichen Mitgliedschaft anrufen. Warum? Wenn zusätzliche Personen integiert wären, müsste der Beitrag für alle Mitglieder höher liegen. Unser Ziel ist aber, einen möglichst niedrigen Beitrag für alle anzubieten.
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13.) Kann ich die Telefonberatung auch als Selbstständiger bzw. Vermieter nutzen?
Ja, als Selbstständiger bzw. als Vermieter können Sie alle Rechtsfragen auch zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. Ihrer Vermietertätigkeit stellen, wenn Sie die entsprechende Mitgliedschaft vereinbaren.
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14.) Ist auch eine weitergehende Bearbeitung möglich?
Um allen Mitgliedern möglichst günstige Beiträge bieten zu können, sind weitergehende Bearbeitungen nicht in Beratungsflat enthalten.
ABER, die Zusammenarbeit mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien und die direkte Zuordnung der Mitglieder zu einer dieser Kanzleien ermöglicht es, den bereits aus der Telefonberatung bekannten und mit dem Fall vertrauten Anwalt auch für Schriftverkehr mit der Gegenseite oder die Vertretung vor Gericht beauftragen zu können. Aufgrund der Simultanzulassung ist es den Anwälten möglich, Sie unabhängig vom Kanzleistandort deutschlandweit zu vertreten. Auch erfolgen viele einfache Gerichtsverfahren schriftlich, so dass keine Anreise erforderlich ist.
Bei Bedarf an einer weitergehenden Bearbeitung (z.B. Schriftverkehr oder Verhandlung mit der Gegenseite oder auch die Vertretung vor Gericht) sprechen Sie den beratenden Anwalt einfach auf Möglichkeiten und Kosten an, ggf. mit dem Hinweis auf eine bestehende Rechtsschutzversicherung.
Eine Alternative zur eigenen Kostenerstattung ist eine Rechtsschutzversicherung (allerdings nicht für bereits eingetretene Fälle). Lesen Sie dazu bitte "Ich habe bereits Rechtsschutz!" oder vergleichen Sie günstige Rechtsschutzversicherungen, die Sie sofort online abschließen können: Rechtsschutzvergleich
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15.) Wie werde ich Mitglied?
Melden Sie sich einfach über den entsprechenden Online-Antrag für Nichtselbstständige, die Beitragsübersicht für vermietete Einheiten oder die Beitragsübersicht für Selbstständige und Firmen an. Im Anschluss erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmail.
Nach Geldeingang erhalten Sie die Telefonnummer (siehe hier) für Ihre telefonischen Rechtsberatungen.
Das Mitgliedsjahr beginnt selbstverständlich erst mit dem Erhalt der Telefonnummer. Der Beitrag ist dann genau für ein Jahr (z.B. vom 28.11. diesen Jahres bis 27.11. nächsten Jahres) bezahlt. Auch die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur ein Jahr. Um Ihnen aber dauerhaft die Sicherheit telefonischer Rechtsberatungen zu bieten, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr, wenn Sie diese nicht kündigen.
Falls Sie Beratungsflat doch einmal nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung einfach mindestens vier Wochen vor Ablauf per E-Mail, Brief oder dem Online-Formular zur Kündigung mit und Ihre Mitgliedschaft wird zum Ablauf des Mitgliedsjahres ohne weitere Kosten beendet.
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16.) Kann ich Beratungsflat ausprobieren?
Ja, wir sind von unseren Leistungen so überzeugt, dass wir die Möglichkeit bieten, Beratungsflat auszuprobieren. Für nur 19,90 € können Sie eine telefonische Rechtsberatung erhalten.
Nach der telefonischen Rechtsberatung kann dann unter Anrechnung dieser 19,90 € auf eine Voll-Mitgliedschaft für Nichtselbstständige, Selbstständige oder Vermieter umgestellt werden.
Informationen zur Einzelberatung erhalten Sie hier.
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17.) Was ist 'Die wachsende Beitragsgarantie'?
Jedes Jahr einer ungekündigten Mitgliedschaft ohne Beitragserhöhung erhöht sich Ihre persönliche Beitragsgarantiezeit um ein Jahr, so dass Sie im Falle einer einmal notwendigen Erhöhung für die Dauer Ihrer persönlichen Beitragsgarantiezeit von dieser verschont bleiben.
Kurz: Je länger die Mitgliedschaft, desto stabiler der Beitrag!
Neu-Mitglieder starten derzeit sofort mit 2 Jahren Beitragsgarantie - also gleich anmelden!
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18.) Welche Telefongebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Telefongebühren anfallen, hängt von Ihrem individuellen Telefontarif ab.
Sie erhalten eine normale Festnetznummer der zuständigen Kanzlei, z.B. 030/xxxxxxxx, d.h. im Falle einer Telefonflatrate für das deutsche Festnetz fallen keine Telefongebühren an.
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19.) Kann ich statt Lastschrift auch überweisen?
Ja, Sie können den Mitgliedsbeitrag auch selbst überweisen. Tragen Sie dazu bitte bei "IBAN" DE63111111111111111111 ein und vermerken in dem Feld "Name und Ort der Bank" Überweisung. In der Bestätigungsmail erhalten Sie dann Rechnungsnummer und Bankverbindung zur Überweisung.
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20.) Sie haben noch weitere Fragen?
Ihre weiteren Fragen zu Beratungsflat beantworten wir Ihnen gern, wenn Sie uns Ihre Fragen über das Kontaktformular senden.
[1] Institut für Demoskopie Allensbach, AWA 2006