Dann rufe ich meinen Rechtsanwalt an! Aber wüssten Sie, welchen Anwalt Sie anrufen?

Pressemitteilung Beratungsflat

“Dann rufe ich meinen Rechtsanwalt an!”

Hamburg − “Dann rufe ich meinen Anwalt an!” hört man oft, wenn zwei sich nicht einigen können. Aber wüssten Sie, welchen Anwalt Sie anrufen? Den Mietrechtsanwalt, der Ihnen vor drei Jahren gegen Ihren Vermieter geholfen hat? Oder den Arbeitsrechtsanwalt, den Sie damals bei Problemen mit dem Arbeitgeber konsultiert haben? Diese Anwälte waren damals vielleicht die richtigen, aber sind sie es auch für Ihr heutiges Rechtsproblem? Was also ist zu tun?

Viele Menschen müssen sich diese Frage nicht mehr stellen. Sie haben eine Lösung gefunden − sie sind Mitglied bei Beratungsflat und haben eine Telefonnummer für alle ihre Rechtsfragen.

Als Mitglied von Beratungsflat verbindet Sie das fachkundige Personal mit dem passenden Rechtsanwalt. Sie schildern dem Rechtsanwalt Ihre Situation, Ihre Fragen und erhalten direkt am Telefon eine professionelle Rechtsberatung. Der Anwalt erklärt Ihnen die rechtliche Situation und stellt Ihnen Ihre Möglichkeiten dar. Nach der Beratung kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und was Sie tun können. Die Kosten, die nach Gebührenordnung bis zu 226,10 Euro für eine auch telefonische Erstberatung betragen können, sind in der Mitgliedschaft bereits enthalten.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Fragen zu dem Fall haben, weil z.B. neue Aspekte hinzugekommen sind, rufen Sie einfach wieder an, denn aus der gleichen Region erreichen Sie immer die selbe Kanzlei und können dort mit dem selben Rechtsanwalt den Fall weiter besprechen. Auch diese Beratungskosten sind in der Mitgliedschaft enthalten. Die Qualität der Rechtsanwälte wird durch regelmäßige Bewertungen der Mitglieder ermittelt und führte zuletzt zu einer sehr hohen Zufriedenheit von insgesamt 1,4 nach Schulnoten.

Sollten Sie einmal weitergehende Unterstützung (z.B. vor Gericht) durch den beratenden Rechtsanwalt benötigen, so können Sie diesen einfach auf Möglichkeiten und Kosten ansprechen, denn schließlich ist der Fall dem Anwalt nun bereits gut bekannt. Die regionale Zuordnung der Mitglieder zu den Kanzleien, z.B. in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf oder auch Stuttgart ist für diese Situation natürlich besonders vorteilhaft. In vielen Fälle ist es aber auch unproblematisch möglich, durch den Versand von Unterlagen und telefonische Rücksprachen den Fall weiter bearbeiten zu lassen.


Pressemitteilung vom 11. August 2010



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