Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Eine bequeme und günstige Alternative zum Anwaltsbesuch
Das Insolvenzrecht regelt die Rechte von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (z.B. bei Privat- oder Firmeninsolvenz). Als Schuldner kommen sowohl juristische als auch natürlich Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen) bzw. die Abwicklung (bei Unternehmen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
Eine bequeme und günstige Alternative zum Anwaltsbesuch bietet Beratungsflat. Hier erhalten Sie kompetente insolvenzrechtliche Beratungen direkt am Telefon. Der Rechtsanwalt berät Sie telefonisch im Insolvenzrecht zu Ihren Rechten, konkreten Handlungsoptionen und möglichen Konsequenzen.
Rechtliche Unsicherheiten gehören mit Beratungsflat grundsätzlich der Vergangenheit an, denn über das Insolvenzrecht hinaus wird auch in allen anderen Rechtsgebieten zu deutschem Recht beraten. Der Beitrag für diese telefonische Beratungsflat beträgt nur 54,90 € pro Jahr (Rechtsanwalt für Selbstständige/Vermieter s.u.). Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann innerhalb Ihrer Mitgliedschaft diese Rechtsberatung nutzen. Eine dauerhafte Tiefpreisgarantie[1] rundet dieses Angebot ab.
Hier gelangen Sie zur Übersicht des Angebots:
[1] Dauerhafte Tiefpreisgarantie bedeutet, dass Ihr Mitgliedsbeitrag entsprechend reduziert wird, wenn Sie ein günstigeres offenes Angebot beliebig häufiger telefonischer Rechtsauskünfte vorlegen.
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