Der Gesamtbeitrag nur für den Vermieterbereich richtet sich nach der Anzahl vermieteter Einheiten.

Beiträge

Für Vermieter ohne Privatbereich

Der Beitrag für telefonischen Rechtsberatungen richtet sich nach der Anzahl vermieteter Einheiten. Als vermietete Einheiten zählen Wohneinheiten, Stellplätze/Garagen mit eigenem Mietvertrag, Gewerbeeinheiten und unbebaute Grundstücke.

Optional: Vermieter können den Privatbereich (z.B. Arbeits-, Vertrags-, Verwaltungs-, Vekehrsrecht usw.) für nur 2 € mtl. (24 € pro Jahr statt 54,90 € Normalbeitrag) zu Ihrem Vermieterbereich ergänzen. Hier können Sie den Privatbereich ergänzen.




1 - 3 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet   3,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag   46,80 € pro Jahr)
4 - 6 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet   4,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag   58,80 € pro Jahr)
7 - 10 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet   5,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag   70,80 € pro Jahr)
11 - 15 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet   7,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 94,80 € pro Jahr)
16 - 20 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet 10,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 130,80 € pro Jahr)
21 - 30 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet 13,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 166,80 € pro Jahr)
31 - 50 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet 17,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 214,80 € pro Jahr)
51 - 70 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet 22,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 274,80 € pro Jahr)
71 - 100 vermietete Ein­heiten : umge­rechnet 27,90 € brutto mtl.    
(Gesamtbeitrag 334,80 € pro Jahr)
ab 101 vermietete Ein­heiten : Auf Anfrage    


Für größere Beträge ist auch eine nicht-jährliche Zahlung möglich, bitte anfragen.